Mittlerer Schulabschluss (MSA), FOR und EBR in Brandenburg

Am Ende der 10. Klasse aller Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien werden in Brandenburg Prüfungen abgelegt, mit denen der mittlere Schulabschluss (MSA), auch Fachoberschulreife (FOR) bzw. Realschulabschluss genannt, oder die erweiterte Berufsbildungsreife (EBR) erworben werden kann. Diese setzt sich zusammen aus folgenden benoteten Bestandteilen:

Zusammensetzung der Abschlussnote

Die Noten der Jahrgangstufe 10 (außer Englisch) fließen dabei zu 60% und das Ergebnis der Prüfung mit 40% in die Abschlussnote ein.

Wird eine freiwillige mündliche Zusatzprüfung abgelegt, fließen die Noten der Jahrgangstufe 10 nur zu 50% und die schriftliche und mündlichen Prüfungen zu jeweils 25% in die Abschlussnote ein.

Fremdsprachen sind hierbei ein Spezialfall. Falls Englisch auch mündlich absolviert wird, fließen die Jahrgangsnoten zu 60% ein und die beiden Prüfungen zu je 20%. Falls statt Englisch eine andere Sprache mündlich absolviert wird, fließt die Jahrgangsnote zu 80%, die schriftliche Englischprüfung zu 20% und die Note der mündlichen Fremdsprachenprüfung mit 40% in die Note ein. 

Über MSA, FOR und EBR in Brandenburg

Mittlerer Schulabschluss (MSA) und Fachoberschulreife (FOR) nach Klasse 10

In Brandenburg wurde im Schuljahr 2002/2003 die Prüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 eingeführt. Offiziell wird der mittlere Schulabschluss (MSA) auch Fachoberschulreife genannt.

Die Fachoberschulreife weist nach, welche Kompetenzen man während der Sekundarstufe I erworben hat. Schülerinnen und Schüler, die FOR erreichen, erfüllen die Standards, auf die sich alle Bundesländer geeinigt haben.

Seit dem Schuljahr 2010/11 werden die Aufgaben für den FOR gemeinsam mit Berlin entwickelt. Hier werden die Aufgaben zum Erwerb des Mittleren Schulabschluss (MSA) genutzt.

Neben den schriftlichen Prüfungen ist in Brandenburg mindestens eine mündliche Prüfung für den Erwerb der Fachoberschulreife nötig.

Erweiterte Berufsbildungsreife (EBR)

Seit dem Schuljahr 2013/14 werden diese Prüfungsaufgaben auch für den Schulabschluss der erweiterten Berufsbildungsreife (kurz: eBBR in Berlin bzw. EBR in Brandenburg) in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache genutzt.

Das heißt, dass es nun keine eigene Prüfung für diesen Abschluss gibt, sondern alle Schüler, egal welcher Schulabschluss ihr Ziel ist, am selben Tag dieselben Aufgaben erhalten. Die Prüfungsdauer ist unabhängig vom Abschluss für alle Schülerinnen und Schüler gleich.

Dabei sind dennoch einige Unterschiede zu beachten. Während für die Fachoberschulreife alle Aufgaben bearbeitet werden müssen, fallen für die Schüler, die den EBR erreichen möchten, die mit einem Sternchen * versehenen Aufgaben weg. Daraus ergeben sich dann automatisch auch unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe.

Absolventen des EBR können hierbei auch die Sternchen-Aufgaben lösen, alle Noten auf EBR-Niveau sind aber auch erreichbar, wenn nur die Aufgaben, die nicht mit einem Stern versehen sind, bearbeitet werden.

Hauptschulabschluss und Realschulabschluss

In Brandenburg sind die beiden Begriffe Haupt- und Realschulabschluss eher unüblich. Die Berufsbildungsreife entspricht dem Hauptschulabschluss und wird automatisch durch Versetzung in die 10. Jahrgangsstufe, also durch Bestehen von Klasse 9, erworben.

Anschließend folgen nach der 10. Klasse die Prüfungen zum MSA/FOR oder EBR:

  • EBR (erweiterte Berufsbildungsreife) gilt als erweiterter Hauptschulabschluss
  • MSA (Mittlerer Schulabschluss) bzw. FOR (Fachoberschulreife) entspricht dem Realschulabschluss

Bedenke: Das Bestehen der Fachoberschulreife führt nicht automatisch zur Versetzung in die gymnasiale Oberstufe. Hier müssen deine anderen Jahrgangsnoten ebenfalls bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

 

Mündliche und schriftliche Prüfungen

Es ist mindestens eine mündliche Prüfung für die FOR zu absolvieren. Spätestens einen Tag vor der mündlichen Prüfung gibt es auf rechtzeitigen Wunsch eine Fragestunde bei der Lehrkraft in dem jeweils gewählten Fach. Die Prüfungsaufgaben werden von den unterrichtenden Lehrkräften gestellt.

Verpflichtende mündliche Prüfung in einer Fremdsprache

Die mündliche Prüfung in einer Fremdsprache (meist Englisch) findet grundsätzlich als Gruppenprüfung (2 bis 4 Prüflinge) statt und dauert abhängig von der Gruppengröße höchstens 20 Minuten. Eine Vorbereitungszeit ist dabei nicht vorgesehen. 

Die verpflichtende mündliche Prüfung muss in einer spätestens in der 7. Klasse begonnenen Fremdsprache erfolgen. Es kann sich dabei um die erste oder die zweite Fremdsprache handeln.

Freiwillige mündliche Prüfung

Die freiwillige zusätzliche mündliche Prüfung kann in jedem Fach der Jahrgangsstufe 10 (außer der mündlich geprüften Fremdsprache) abgelegt werden.

Diese Prüfung erfolgt als Einzelprüfung und dauert ca. 15 Minuten mit einer Vorbereitungszeit von ebenfalls 15 Minuten.

Schriftliche Prüfungen

Die schriftlichen Prüfungsaufgaben werden zentral gestellt und an einem zentralen Termin für Brandenburg und Berlin geschrieben. Die Dauer der Prüfungen ist für die einzelnen Fächer unterschiedlich.

 

Fachoberschulreife - Und jetzt?

In Berlin (ausgenommen Gymnasien) und Brandenburg sind die Prüfungen in der 10. Klasse Pflicht.

Zwar sind sie momentan nicht allzu schwierig, trotzdem ist eine gute Vorbereitung für einen möglichst guten Abschluss sinnvoll, wenn man die Schule nach der 10 Klasse beenden und eine Ausbildung beginnen möchte. Auch um für die Oberstufe zugelassen zu werden (also für das Abitur), ist die Fachoberschulreife Voraussetzung.

  • Abitur: Für den Weg zum Abitur, also die Fortsetzung der Schullaufbahn in der gymnasialen Oberstufe, ist das Erreichen der FOR eine zwingende Voraussetzung. Das Abitur ist wohl der sicherste Weg. Zum einen sind die Berufschancen besser, zum anderen kann man mit dem Abitur auch an die Universität gehen.
     
  • Fachabitur: Das Fachabitur ist auch eine Möglichkeit nach der FOR, welche jedoch nicht so hoch anerkannt ist, wie das allgemeine Abi. Durchaus aber ein nützlicher Weg, wenn man sich nur auf eine Richtung spezialisieren will.
     
  • Ausbildung: Falls man nun doch keine Lust mehr auf die ewige Schule hat, besteht die Möglichkeit, mit einer Ausbildung ins Berufsleben einzusteigen. Auch hier wird vielfach die FOR gefordert.

FAQ

In Brandenburg wird der Abschluss am Ende der 10. Klasse Fachoberschulreife (FOR) genannt. Der Abschluss ist äquivalent zu ähnlichen Abschlüssen in anderen Bundesländern wie dem MSA in Berlin oder dem Realschulabschluss.
Die Fachoberschulreife ist Voraussetzung für das Abitur, das Fachabitur und viele Ausbildungen.
Die Fachoberschulreife (FOR) kann in allgemeinbildenden Schulen erworben werden und die erweiterte Berufsbildungsreife (EBR) in berufsbildenden Schulen. Beide Abschlüsse haben zwar die gleiche zentrale Prüfung, jedoch müssen beim EBR manche Aufgaben nicht bearbeitet werden.

 

Unsere Prüfungshefte mit Original- und Musterprüfungen und Lösungen sind die optimale Vorbereitung für die schriftlichen MSA Prüfungen!